EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen

Praxisnahe Unterstützung für Unternehmen

Seit dem 7. Juni 2026 hätte die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland umgesetzt sein müssen. Die Bundesregierung hat diese Frist verpasst: Ein Referentenentwurf liegt bislang nicht vor; mit einem deutschen Umsetzungsgesetz wird nach aktuellem Stand frühestens Anfang 2027 gerechnet.

Verzögerte Umsetzung in Deutschland

Die nationale Umsetzung steht noch aus – die Anforderungen sind dennoch bereits klar absehbar. Die Richtlinie sieht unter anderem mehr Transparenz bei Entgelt, erweiterte Informationsrechte, Berichtspflichten zum Gender Pay Gap und eine stärkere Verlagerung der Beweislast auf Arbeitgeberseite bei Verstößen gegen Transparenzpflichten vor. Auch ohne deutsche Umsetzung kann die Richtlinie bereits mittelbar Bedeutung erlangen, insbesondere durch eine richtlinienkonforme Auslegung des bestehenden Rechts durch die Gerichte. Wie weit diese Wirkung reicht, ist derzeit noch offen.

Mit der Vorbereitung müssen Unternehmen deshalb nicht warten. Wer Entgeltstrukturen, Kriterien und Prozesse frühzeitig in den Blick nimmt, kann den späteren Umsetzungsdruck reduzieren.

Mit unserer Fokusgruppe Entgelttransparenz unterstützen wir Unternehmen dabei, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und konkrete Ansatzpunkte für die eigene Praxis zu entwickeln.

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Unternehmen bedeutet

Die Richtlinie betrifft grundsätzlich alle Arbeitgebenden in der Europäischen Union. Einige Verpflichtungen gelten jedoch gestaffelt nach Unternehmensgröße. 

Unter anderem sind vorgesehen: 

  • Informationsrechte von Bewerbenden und Mitarbeitenden zu Entgelt und Entgeltstrukturen
  • mehr Transparenz bei der Festlegung und Entwicklung von Entgelt
  • Berichtspflichten zum Gender Pay Gap
  • Maßnahmen zur Überprüfung und Bewertung von Vergütungssystemen
  • höhere Anforderungen an transparente und diskriminierungsfreie Entgeltstrukturen
  • nachvollziehbare, objektive und geschlechtsneutrale Kriterien für die Entgeltfestlegung und Entgeltentwicklung


Die Berichtspflichten gelten gestaffelt:
 

  • ab 250 Mitarbeitenden: jährliche Berichterstattung ab 2027 
  • 150–249 Mitarbeitende: Berichterstattung alle drei Jahre ab 2027 
  • 100–149 Mitarbeitende: Berichterstattung alle drei Jahre ab 2031 
  • unter 100 Mitarbeitende: keine verpflichtende Entgeltberichterstattung nach der Richtlinie 

Unser Angebot

  • Standortbestimmung 
    Gemeinsam werfen wir einen Blick auf eure Rahmenbedingungen für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und laden euch ein, das Thema ganzheitlich im Kontext von Gleichstellung und Organisationsentwicklung zu beleuchten.

  • Praxisnahe Ansatzpunkte entwickeln 
    Wir arbeiten gemeinsam heraus, welche Stellschrauben im jeweiligen Unternehmenskontext relevant sind und welche nächsten Schritte in deinem Unternehmen sinnvoll sind.

  • Kommunikation und Führung mitdenken 
    Entgelttransparenz betrifft nicht nur Strukturen und Daten, sondern ist auch ein Veränderungsprozess. Wir unterstützen dabei, Führungskräfte einzubeziehen, Widerstände zu verstehen und konstruktiv zu nutzen, Veränderungen zielgerichtet zu kommunizieren und den Transfer in die eigene Unternehmenspraxis zu gestalten.

     

  • Lernen und Austausch ermöglichen 
    Die Fokusgruppe bietet Raum für regelmäßigen Austausch und gemeinsames Lernen. Im monatlichen Vernetzungstreffen „Entgelt im Blick“ können Unternehmen ihre Umsetzungsstände vorstellen, Feedback aus der Gruppe einholen und eigene Good Practices teilen. So profitieren alle Beteiligten von Erfahrungen und Perspektiven aus der Praxis.

Persönliche Auskunft zum Projekt

Du hast Fragen zur Fokusgruppe oder möchtest wissen, ob das Angebot zu deinem Unternehmen passt? In einem kurzen Gespräch klären wir gemeinsam die wichtigsten Punkte.

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